(17.12.2025, Carsten Bock) KOK, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat heute ein neues Rechts-Gutachten zur Steuerschuld von Betroffenen von Zwangsprostitution veröffentlicht.
Hintergrund ist, dass durch die Finanzämter Sexarbeitende auch aus Bordellbetrieben teilweise für die gesamten Steuerschulden oder Steuerschätzungen des Betriebes haften müssen und dann vor so hohen Steuerschulden stehen, dass sie hier vom Staat gezwungen werden, weiter in der Sexarbeit tätig zu sein, selbst wenn sie das garnicht (mehr) möchten.
