„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ so beginnt Artikel 10 der brandenburgischen Landesverfassung. Damit ist er – wie viele andere Artikel auch – rein männlich formuliert. Doch es ist an der Zeit, endlich alle Geschlechter mitzudenken. Denn Sprache prägt unser Denken und auch unser Handeln.
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