Landesaktionsplan
Queeres Brandenburg - Landesaktionsplan
I. Einleitung
1. Allgemeine und rechtliche Situation von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
2. Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*
II. Entstehungsprozess des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
1. Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg
1.1 Beschluss des Landtages Brandenburg vom 09.06.2016 (Drucksache 6/4295 (ND)-B)
1.2 Externe Unterstützungsleistung
2. „Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*- Gleichstellung?“
2.1 Handlungsfelder des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
2.2 Entwicklungsprozess des Aktionsplan - „Akzeptanz durch Beteiligung“
2.3 Beteiligungsinstrumente
2.3.1 Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
2.3.2 Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessensvertretungen
2.3.3 Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
2.3.4 Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und zentrale Veranstaltung in Potsdam
2.3.5 Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans
3. Abstimmungsphase
4. Gendersensible Schreibweise im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
III. Handlungsfelder des „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
0. Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema
1. Handlungsfeld – Bildung und Aufklärung
1.1 Kindertagesstätten
1.2 Schule und berufsbildenden Schulen
1.3 Lehrerausbildung
1.4 Kinder- und Jugendhilfe
1.5 Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung
2. Handlungsfeld – Teilhabe
2.1 Kultur
2.2. Gedenkkultur
2.3. Sport
2.4. Gesellschaft und Religion
3. Handlungsfeld – Selbstbestimmung und Selbsthilfe
3.1 Selbsthilfestrukturen
3.2 Ehrenamt
3.2.1 Freiwilligen Pass
3.2.2 Ehrenamtskarte
3.2.3 Ehrenamtsempfang
3.2.4 Ehrenamtsversicherung
4. Handlungsfeld – Familie, Kinder, Jugend, Lebenspartnerschaft
4.1 Lebenspartnerschaften
4.2 Familie
4 4.3 Kinder/Jugend
5. Handlungsfeld – Lebenslagen
5.1 Senior*_*innen im LSBTTIQ*- Bereich
5.2 LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf
5.3 LSBTTIQ*- Geflüchtete
6. Handlungsfeld – Gewaltprävention und Antidiskriminierung
6.1 Gewaltprävention
6.2. Antidiskriminierung
7. Handlungsfeld – Gesundheit
7.1 Allgemeine Gesundheitsversorgung
7.2 Transgeschlechtlichkeit
7.3 Intergeschlechtlichkeit
8. Handlungsfeld – Arbeitswelt
8.1 Zugang zum Arbeitsmarkt
8.2 Öffentlicher Dienst
8.3 Privatwirtschaft
II.2.3.2. - Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessenvertretungen
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
II.2.3.2. - Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessenvertretungen
Zusätzlich wurde ein differenzierter Erhebungsbogen unter Beachtung der beschriebenen Handlungsfelder für die Einbeziehung von gesellschaftlichen Akteuren im schriftlichen Verfahren entwickelt. Er wandte sich an neunzehn Verbände und Vereine in Brandenburg.
Diese Organisationen der Zivilgesellschaft erhielten so die Möglichkeit, ihre Hinweise und Impulse einzubringen. Diese Möglichkeit bekamen u.a. die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Familien- und Frauenverbände, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Interessensverbände der LSBTTIQ*-Community.
II.2.3.1. - Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
II.2.3.1. - Online-Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-Brandenburg.info
Die für die Erarbeitung des Aktionsplans entwickelte Internetseite (www.queeres-brandenburg.info) enthielt zunächst Informationen, die es Besucher*innen der Internetseite ermöglichte, online am Erarbeitungsprozess teilzunehmen und sich an einer zentralen Stelle über den Gesamtprozess zu informieren. Über eine Online-Dialogplattform auf der Internetseite konnten Interessent*innen Maßnahmenvorschläge einreichen und kommentieren. Die Online-Dialogplattform wurde Ende April 2017 freigeschaltet. Die Möglichkeit der Kommentierung der jeweiligen Handlungsfelder bestand für knapp acht Wochen. Auf der Dialogplattform konnten in diesem Zeitraum rund hundert Maßnahmenvorschläge, Hinweise und Kommentare gesammelt werden.
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
Nach dem Beschluss des Landtages zur Erarbeitung eines Aktionsplans wurde der Beteiligungsprozess ab Anfang April 2017 in Auftaktveranstaltungen mit der Community und den Ansprechpersonen in den Ressorts gestartet.
Der durch den Landtag beschlossene partizipative Erarbeitungsprozess fand unter Beteiligung der queeren Community, von gesellschaftlichen Interessensvertretungen und weiteren Interessierten statt. Er stellt einen wesentlichen Faktor für die Akzeptanz des Aktionsplans und dessen späterer Umsetzung dar.
Aus diesem Grund wurden unterschiedliche Beteiligungselemente angewandt, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich unter den Bedingungen eines Flächenlandes einzubringen.
Ausgangspunkt für die Beteiligung war die hierfür eingerichtete Internetseite www.queeresbrandenburg.de mit allen wichtigen Informationen zum Prozess der Erarbeitung des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“ und den wesentlichen Instrumenten der Beteiligung. Der Beteiligungsprozess wurde mit folgenden Instrumenten umgesetzt:
1. Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
2. Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessenvertretungen,
3. Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg,
4. Regionale Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und
5. eine zentrale Veranstaltung zur Vorstellung des Arbeitsentwurfs des Aktionsplans in Potsdam
II.2.2. - Entwicklungsprozess des Aktionsplan - "Akzeptanz durch Beteiligung"
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2. - "Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.2. - Entwicklungsprozess des Aktionsplan - "Akzeptanz durch Beteiligung"
Tabelle fehlt, wird nachgereicht
II.2.1. - Handlungsfelder des " AP qu. Brandenburg"
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.1. - Handlungsfelder des "AP qu. Brandenburg"
Der oben genannte Beschluss des Landtages Brandenburg sieht für den Aktionsplan bereits einige Handlungsfelder bzw. Schwerpunkte vor. Daneben ergeben sich aus den anderen Landesaktionsplänen Themen, die sich wie ein „roter Faden“ als generelle Aspekte in den Inhalten wiederfinden. Diese Schwerpunkte lassen sich wie folgt beschreiben:
1. Bildung und Aufklärung
2. Teilhabe
3. Selbstbestimmung und Selbsthilfe
4. Familie, Kinder, Jugend, Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften
5. Lebenslagen
6. Gewaltprävention, Antidiskriminierung
7. Gesundheit
8. Arbeitswelt
Bei den beschriebenen Handlungsfeldern handelt es sich um Oberthemen, die im Prozess der Beteiligung der Community und der Öffentlichkeit erweitert oder reduziert werden konnten.
II.1.1.2. - Externe Unterstützungsleistung
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.1.1. - Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg
II.1.1.2. - Externe Unterstützungsleistung
Zur Unterstützung der Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung hat der Landtag zusätzliche Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, externe Unterstützung im Erarbeitungsprozess zu erhalten und die Umsetzung neuer Maßnahmen im LSBTTIQ*-Bereich zu ermöglichen. Bei der Fortführung der Maßnahmen sind selbstverständlich die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg immer zu berücksichtigen.
II.1.1.1. - Beschluss des Landtages Brandenburg
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.1.1. -Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg
II.1.1.1. - Beschluss des Landtages Brandenburg
Auf Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN hat der Landtag die Landesregierung am 9. Juni 2016 aufgefordert, „die bereits vorhandenen und vom Land Brandenburg geförderten Aktivitäten (z. B. jährliche LesBiSchwuleT*our, die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans-Belange zur landesweiten Vernetzung der LSBTTIQ*-Strukturen des Landes) durch einen „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ zusammenzuführen“. Die Erarbeitung des Aktionsplans sollte unter einer breiten Beteiligung der Community und weiterer gesellschaftlicher Akteur*innen in einem partizipativen Prozess umgesetzt werden. Ziel des Aktionsplans ist es, einen „positiven gesellschaftlichen Wandel hin zu Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung“ zu bewirken.
Die Schwerpunkte des Aktionsplans hat der Landtag in seinem Antrag wie folgt beschrieben:
- Förderung und Stärkung von Bildung und Aufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt;
- Förderung des öffentlichen Dialogs und respektvollen Miteinanders mit lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen sowie queeren Menschen in Brandenburg, insbesondere sollen Gruppen, Vereine und Verbände dazu ermutigt werden, sich mit dem Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu beschäftigen und LSBTTIQ* als Teil der Gemeinschaft anzuerkennen;
- Unterstützung und Verstetigung von Selbsthilfestrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen und queeren Menschen;
- Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung von bestehenden Familienberatungsangeboten für die Belange von Regenbogenfamilien;
- Erweiterung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes bzw. des Diversity Managements in der Verwaltung um die LSBTTIQ*-Perspektive;
- Wirksame Bekämpfung von Diskriminierung, Gewalt und vorurteilsmotivierter Kriminalität.
Der „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ soll auf Wunsch des Landtages eine aktive Gleichstellungspolitik vorantreiben, um die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu unterstützen und vorliegende Defizite zu verringern bzw. zu beseitigen. Die gleichstellungspolitischen Zielsetzungen sollen durch den Aspekt der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt ergänzt werden. Der Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ ist dem Landtag bis Ende 2017 vorzulegen.
I.2. - Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*
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I. - Einleitung
I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
I.2. - Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*
Um die im Landtagbeschluss vom 9. Juni 2016 sowie im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ verwendeten Begrifflichkeiten zu klären und zu einem einheitlichen Verständnis zu gelangen, werden diese nachfolgend erläutert.
Zur detaillierten Begriffserklärung kann die „Fibel der vielen kleinen Unterschiede – Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität“ herangezogen werden, die von der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V. im Rahmen des „NRW-Aktionsplans für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben wird . Die Begrifflichkeit im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ orientiert sich an dieser oft zitierten Ausarbeitung.
Die von der heterosexuellen zu unterscheidende gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung („wen begehre ich?“) beschreiben die Begrifflichkeiten lesbisch, schwul oder bisexuell. Die geschlechtliche Identität und eigene Geschlechtsrollenorientierung („in welchem Geschlecht lebe ich?“) drückt sich in den Begriffen transsexuell oder transgender aus.
Daneben ist zwischen den Begriffen transsexuell und transgender zu unterscheiden. Bei transsexuellen Menschen liegt keine Identifikation mit dem angeborenen biologischen Geschlecht vor. Mehrheitlich wird eine Angleichung der körperlichen Geschlechtsmerkmale an das wahrgenommene Geschlecht durch medizinische Behandlungen, sogenannte geschlechtsangleichende Maßnahmen angestrebt.
Als transgender werden Menschen bezeichnet, deren Geschlechtsempfinden oder deren soziales Geschlecht ein anderes ist als ihr biologisches Geschlecht. Dieser Geschlechtswechsel wird dabei nicht vollständig körperlich durch medizinische oder chirurgische Eingriffe vollzogen, sondern durch Verhalten, Gestus und Kleidung gelebt.
Als transgender bezeichnen sich zudem Menschen, die sich einer eindeutigen Geschlechtszuordnung entziehen wollen. Transsexuelle und Transgender können zusammenfassend als Trans* geschrieben werden. Intergeschlechtliche Menschen bzw. Intersexuelle oder Inter* sind Personen, welche aufgrund von körperlichen Besonderheiten bereits bei der Geburt medizinisch nicht eindeutig den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet werden können. Der deutsche Ethikrat kam 2012 in einer Stellungnahme zum Thema „Intersexualität“ zu der Auffassung, dass es sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung handele, wenn Menschen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht „weiblich“ noch „männlich“ zuordnen können, rechtlich gezwungen werden, sich im Personenstandsregister einer dieser Kategorien zuzuordnen. Daher solle geregelt werden, dass neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch die Eintragung „anderes“ gewählt werden kann bzw. dass kein Eintrag erfolgen muss, bis die betroffene Person sich selbst entschieden hat (vgl. BT-DS 17/12192, S. 11).
Die Bezeichnung „queer“ kann als Oberbegriff für alle sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten verwendet werden, die jenseits der Heteronormativität der Mehrheitsgesellschaft und der Zweigeschlechtlichkeit von Frau und Mann existieren. Um die Berücksichtigung aller sexuellen Orientierungen und aller Geschlechter auszudrücken, werden als sichtbare Zeichen im Aktionsplan der so genannte Gender Gap in Form eines Sternchens * im Sinne einer geschlechtersensiblen Sprache verwendet.
I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
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I. - Einleitung
I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
Brandenburg hat eine gute Tradition, für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlicher geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung einzutreten. Bereits im Jahr 1992 wurde in der Brandenburgischen Landesverfassung das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität verankert: Gemäß Art. 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Landesverfassung darf „niemand… wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Damit wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes in einem weiten Sinn ausgelegt, lange vor der Diskussion zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene.
Ausgehend von dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe wurde im Land Brandenburg die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTTIQ* mit verschiedenen Maßnahmen vorangetrieben, zum Beispiel mit dem Landesausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) im Jahr 2001.
Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erfolgte mit dem Gesetz zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht (Brandenburgisches Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – BbgLPAnG) vom März 2012. Damit wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Rechtsvorschriften des Landes neben der Ehe berücksichtigt.
Im Beschluss vom 9. Juni 2016 zum „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ stellte der Landtag fest, dass die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung im Bereich LSBTTIQ* vorangetrieben werden soll (s. LT-DS 6/4295(ND)-B). Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die bereits vorhandenen und vom Land geförderten Aktivitäten zusammenzuführen und den gesellschaftlichen Wandel hin zu Akzeptanz, Respekt, Wertschätzung und vor allem Dialog zu ermöglichen.
Der bisherigen positiven Entwicklung hin zu Gleichstellung und Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe stehen noch immer verschiedene Formen der Diskriminierung, Ausgrenzung, Ablehnung oder bisweilen sogar körperliche Gewalt entgegen. Dies trifft gerade auch in den ländlichen Regionen zu, wo die Angst vor Ausgrenzung oft noch größer ist als in den (Groß)Städten.
Die negativen Erfahrungen der betroffenen Personengruppen mindern ihre Lebensqualität und führen im schlimmsten Falle zu psychischen und physischen Erkrankungen. Sie erschweren das Leben von LSBTTIQ* innerhalb ihrer Familien, ihrem sozialen Umfeld, ihrem Arbeitsalltag und auf der Straße.
Die Förderung von Initiativen im LSBTTIQ*-Bereich wird durch zahlreiche Programme und Maßnahmenpakete der Landesregierung ergänzt, beispielsweise in den Feldern Familien- und Kinderpolitik, Gleichstellungspolitik, Seniorenpolitik und Behindertenpolitik. Diese bleiben auch weiterhin auf diese Zielgruppen ausgerichtet, beachten jedoch stärker die Belange von LSBTTIQ*.
Der vorliegende „Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ soll dazu beitragen, die Bevölkerung über „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ informieren, mit dem Ziel der Gleichstellung von LSBTTIQ* und dem Abbau von noch bestehenden Diskriminierungen.
Queeres Brandenburg - Landesaktionsplan
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I. Einleitung
1. Allgemeine und rechtliche Situation von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
2. Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*
II. Entstehungsprozess des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
1. Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg
1.1 Beschluss des Landtages Brandenburg vom 09.06.2016 (Drucksache 6/4295 (ND)-B)
1.2 Externe Unterstützungsleistung
2. „Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*- Gleichstellung?“
2.1 Handlungsfelder des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
2.2 Entwicklungsprozess des Aktionsplan - „Akzeptanz durch Beteiligung“
2.3 Beteiligungsinstrumente
2.3.1 Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
2.3.2 Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessensvertretungen
2.3.3 Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
2.3.4 Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und zentrale Veranstaltung in Potsdam
2.3.5 Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans
3. Abstimmungsphase
4. Gendersensible Schreibweise im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
III. Handlungsfelder des „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
0. Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema
1. Handlungsfeld – Bildung und Aufklärung
1.1 Kindertagesstätten
1.2 Schule und berufsbildenden Schulen
1.3 Lehrerausbildung
1.4 Kinder- und Jugendhilfe
1.5 Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung
2. Handlungsfeld – Teilhabe
2.1 Kultur
2.2. Gedenkkultur
2.3. Sport
2.4. Gesellschaft und Religion
3. Handlungsfeld – Selbstbestimmung und Selbsthilfe
3.1 Selbsthilfestrukturen
3.2 Ehrenamt
3.2.1 Freiwilligen Pass
3.2.2 Ehrenamtskarte
3.2.3 Ehrenamtsempfang
3.2.4 Ehrenamtsversicherung
4. Handlungsfeld – Familie, Kinder, Jugend, Lebenspartnerschaft
4.1 Lebenspartnerschaften
4.2 Familie
4 4.3 Kinder/Jugend
5. Handlungsfeld – Lebenslagen
5.1 Senior*_*innen im LSBTTIQ*- Bereich
5.2 LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf
5.3 LSBTTIQ*- Geflüchtete
6. Handlungsfeld – Gewaltprävention und Antidiskriminierung
6.1 Gewaltprävention
6.2. Antidiskriminierung
7. Handlungsfeld – Gesundheit
7.1 Allgemeine Gesundheitsversorgung
7.2 Transgeschlechtlichkeit
7.3 Intergeschlechtlichkeit
8. Handlungsfeld – Arbeitswelt
8.1 Zugang zum Arbeitsmarkt
8.2 Öffentlicher Dienst
8.3 Privatwirtschaft


