Landesaktionsplan
Queeres Brandenburg - Landesaktionsplan
I. Einleitung
1. Allgemeine und rechtliche Situation von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
2. Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*
II. Entstehungsprozess des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
1. Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg
1.1 Beschluss des Landtages Brandenburg vom 09.06.2016 (Drucksache 6/4295 (ND)-B)
1.2 Externe Unterstützungsleistung
2. „Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*- Gleichstellung?“
2.1 Handlungsfelder des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
2.2 Entwicklungsprozess des Aktionsplan - „Akzeptanz durch Beteiligung“
2.3 Beteiligungsinstrumente
2.3.1 Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
2.3.2 Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessensvertretungen
2.3.3 Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
2.3.4 Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und zentrale Veranstaltung in Potsdam
2.3.5 Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans
3. Abstimmungsphase
4. Gendersensible Schreibweise im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
III. Handlungsfelder des „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
0. Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema
1. Handlungsfeld – Bildung und Aufklärung
1.1 Kindertagesstätten
1.2 Schule und berufsbildenden Schulen
1.3 Lehrerausbildung
1.4 Kinder- und Jugendhilfe
1.5 Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung
2. Handlungsfeld – Teilhabe
2.1 Kultur
2.2. Gedenkkultur
2.3. Sport
2.4. Gesellschaft und Religion
3. Handlungsfeld – Selbstbestimmung und Selbsthilfe
3.1 Selbsthilfestrukturen
3.2 Ehrenamt
3.2.1 Freiwilligen Pass
3.2.2 Ehrenamtskarte
3.2.3 Ehrenamtsempfang
3.2.4 Ehrenamtsversicherung
4. Handlungsfeld – Familie, Kinder, Jugend, Lebenspartnerschaft
4.1 Lebenspartnerschaften
4.2 Familie
4 4.3 Kinder/Jugend
5. Handlungsfeld – Lebenslagen
5.1 Senior*_*innen im LSBTTIQ*- Bereich
5.2 LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf
5.3 LSBTTIQ*- Geflüchtete
6. Handlungsfeld – Gewaltprävention und Antidiskriminierung
6.1 Gewaltprävention
6.2. Antidiskriminierung
7. Handlungsfeld – Gesundheit
7.1 Allgemeine Gesundheitsversorgung
7.2 Transgeschlechtlichkeit
7.3 Intergeschlechtlichkeit
8. Handlungsfeld – Arbeitswelt
8.1 Zugang zum Arbeitsmarkt
8.2 Öffentlicher Dienst
8.3 Privatwirtschaft
III.2.3. - Sport
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.3. - Sport
In unserer Gesellschaft gilt Sport - gleichgültig, ob in der Stadt oder auf dem Land - als niedrigschwelliges und integratives Instrument, das der Verständigung zwischen den Menschen dient. Aus diesem Grund stellt Sport, in welcher Form auch immer, einen wichtigen Bildungsort des Alltags dar.
Im Zuge einer Studie aus dem Jahr 2015 im Bundesland Sachsen-Anhalt wurde festgestellt, dass gerade trans- und intergeschlechtliche Menschen Sport als einen Bereich der Gesellschaft wahrnehmen, in dem die Zweigeschlechtlichkeit immer noch sehr ausgeprägt ist. Sport rangiert bei den Diskriminierungserfahrungen, ob in der Schule oder in Vereinen, sehr weit oben.
Die Zuteilung bei einigen Sportarten zu den Geschlechtern „Mann“ oder „Frau“ ist besonders für transund intergeschlechtliche Personen sehr schwierig. Auch akzeptieren etliche Trans* und Inter* die Zuordnung in eine Geschlechtskategorie nicht, wodurch ihnen oft die Teilnahme an Wettkampfsportarten verwehrt ist. Aus diesem Grund ist ihre gleichberechtige Teilhabe an sportlichen Aktivitäten begrenzt oder nicht vorhanden. Für die Teilhabe am Sport, besonders für trans- und intergeschlechtliche Personen, stellt auch die Nutzung von Wasch- und Umkleidekabinen, die nach der Zweigeschlechtlichkeit ausgerichtet sind, ein deutliches Hindernis dar. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Sauna und Schwimmbadeinrichtungen, aber auch für den Sportunterricht an Schulen. In der Online-Befragung gab ein Drittel der Trans* an, in den Bereichen Sport und Kultur negative Erfahrungen gemacht zu haben. Etwa ein Viertel der schwulen Befragten gab ebenfalls an, Diskriminierungserfahrungen in diesen Bereichen gemacht zu haben. Lesben und Bisexuelle haben durchschnittlich seltener Diskriminierung während des Sports oder kultureller Veranstaltungen erlebt. Der offene Umgang mit Homo- oder Bisexualität ist in einigen Bereichen des Sports, z.B. im Fußball, noch immer nicht selbstverständlich. Dies wird dadurch besonders offensichtlich, dass homosexuelle Coming-outs von Spitzensportler*innen immer noch großes Aufsehen erregen und meist erst nach einer Sportler*_*innenkarriere erfolgen.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Akzeptanz und Respekt in allen Bereichen des Sportes zu stärken und zu unterstützen. Um dieses Ziel umzusetzen, ist die Landesregierung mit dem Landessportbund (LSB) und der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) im Austausch. Ein erster Schritt hin zur Wertschätzung und Sichtbarmachung von LSBTTIQ* im Sport ist ein Projekt im Zuge der Förderung „Zusammenhalt durch Teilhabe“, welches durch den Bund gefördert wird. Die BSJ bearbeitet mit ihrem Projekt aus dem Förderbereich „Zusammenhalt durch Teilhabe“ seit Jahren die Themen Fremdenfeindlichkeit, Homophobie, Rassismus und Benachteiligung behinderter Menschen. Im Jahr 2015 fand in Frankfurt (Oder) eine Podiumsdiskussion zum Thema Homophobie im Fußball statt. Als Gast war Markus Urban eingeladen, der sich kurz nach seiner Fußballerkarriere als Homosexueller outete.
Das Land unterstützt die Entwicklung eines Fortbildungsmoduls zur Antidiskriminierung durch die Brandenburgische Sportjungend im Landessportbund. Neben den o.g. Themen wird es in diesem Modul vor allem auch darum gehen, die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zu stärken. Diese Fortbildung soll u.a. dafür geeignet sein, Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu verlängern. Zudem spricht es Multiplikator*_*innen an, die im Sportverein und deren Jugendabteilungen Verantwortung tragen. Ergänzend soll dieses Thema im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Jugendleitercard (Juleica) im Sport berücksichtigt werden. Denn eine diskriminierungsfreie Teilnahme von LSBTTIQ* am Sportleben setzt vor allem eine diesbezügliche Sensibilität und Qualifizierung von Übungsleiter*_*innen und Trainer*innen voraus.
Durch positive Fallbeispiele kann der Sport öffentlichkeitswirksam als Vermittler von Akzeptanz gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wirken und ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung jeglicher Art setzen.
III.2.2. - Gedenkkultur
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.2. - Gedenkkultur
Für die gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit im Hinblick auf die Verfolgung von homosexuellen Menschen spielt die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eine bedeutende Rolle. So hat die Brandenburgische Stiftung Gedenkstätten am 20. und 21. April 2017 unter Schirmherrschaft der Landesgleichstellungsbeauftragten ein Symposium zum Thema „Identitätspolitik und Gedenken, Schwul-Lesbische Erinnerungskultur in der Diskussion“ durchgeführt. Die Veranstaltung wurde durch die für Gleichstellungsfragen zuständige Ministerin eröffnet. Hintergrund für die Veranstaltung war, dass es bislang an einem spezifischen Gedenken an in NS-Zeit verfolgte und umgekommene lesbische Frauen und Mädchen fehlte. Sie war eine Ergänzung des bereits bestehenden Gedenkens an die mit dem „Rosa Winkel“ gekennzeichneten homosexuellen männlichen Häftlinge im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen.
An die Verfolgung von Lesben und Schwulen in der NS-Zeit zu erinnern und eine angemessene Form des Gedenkens zu finden, ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Dieses Anliegen wird durch die Erarbeitung einer Wanderausstellung zum queeren Leben in Brandenburg „gestern und heute“ unterstrichen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass nunmehr mit dem Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze in Deutschland die Betroffenen endlich Genugtuung erfahren und eine gewisse Entschädigung erhalten. Die Rehabilitierung der wegen Verstoß gegen § 175 StGB vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren Verurteilten ist ein längst überfälliger Schritt.
III.2.1. - Kultur
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.1. - Kultur
Bei kulturellen und künstlerischen Prozessen geht es immer auch um eine kreative Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Verhältnissen und bestehenden Strukturen und damit auch um eine traditionelle Prägung im Hinblick auf Geschlechter und Verhalten. So richtet sich z.B. das oft verwendete Thema „Liebe in der Kunst“ zumeist an die „Hetero-Normalität“. Kulturelle Veranstaltungen und Initiativen regen aber auch dazu an, eine andere Perspektive einzunehmen und Vielfalt erfahrbar zu machen. Zugleich bieten sich für LSBTTIQ* Identifikationsmöglichkeiten, wenn diese die traditionellen Kulturangebote ergänzen.
Verschiedene Kultureinrichtungen in Brandenburg greifen das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt bereits auf. Zu erwähnen ist hier beispielsweise die vom Hans Otto Theater in Potsdam im Jahr 2015 sehr erfolgreich entwickelte Inszenierung des Musicals La Cage aux Folles (Ein Käfig voller Narren), die auch überregional und in Veranstaltungshinweisen der queeren Community positiv besprochen wurde. Auch die aktuelle Druckbroschüre von Kulturland Brandenburg zum KulturlandJahr 2017 REFORMATION greift das LSBTTIQ*-Thema in ihrer Bebilderung auf.
Die Landesregierung prüft, ob und ggf. wie die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierung in Kunst und Kultur verstärkt sichtbar gemacht werden kann, z.B. durch einen Dialog mit den Brandenburger Museen, Kinos und Theatern, durch eine Sensibilisierung von Kunst- und Kulturverbänden, durch die Ausweitung von Inhalten und Programmen sowie bei der Auslobung von Preisen und der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
Die Landesregierung schätzt die kulturell aktiven Vereine und Initiativen aus der Brandenburger LSBTTIQ*-Community als wichtige Partner*_*innen im Kulturbereich. Sie unterstützt öffentlichkeitswirksame Projekte und niedrigschwellige Angebote für junge LSBTTIQ*. Die Landesregierung setzt sich auch dafür ein, dass die Zusammenarbeit mit den Netzwerken der Kulturschaffenden vor Ort und die Entwicklung von Angeboten mit LSBTTIQ*-Bezug aus den Regionen heraus gestärkt werden. Bei einer möglichen Fortschreibung der kulturpolitischen Strategie prüft die Landesregierung, den Aspekt Diversity stärker in den Blick zu nehmen.
III.1.5. - Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.5. - Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung
Die vorhergehenden Ausführungen lassen erkennen, dass es Handlungsbedarfe in der Ausbildung derjenigen Fachkräfte gibt, die in Kindertagesstätten, im Schulwesen und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder zukünftig arbeiten werden. Um das pädagogische Fachpersonal beim Umgang mit dem Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt fachlich zu stärken, wird die Landesregierung anregen, die Thematik in den Ausbildungslehrplänen bzw. in den Studiencurricula der Ausbildungs- und Studienrichtungen zu den o.g. Tätigkeitsfeldern weiterzuentwickeln.
Die Brandenburger Hochschulen haben das Thema LSBTTIQ* bereits in vielfältigen Zusammenhängen aufgegriffen. So wird im Wintersemester 2017/2018 an der Fachhochschule Potsdam das Thema in Lehrveranstaltungen wie z.B. „Werkstatt Gender und Diversity“ aufgenommen. In kulturwissenschaftlichen Studiengängen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) gibt es die Wahlmodule Transdisziplinäre Gender und Queer Theory. An der Universität Potsdam wird im Wintersemester 2017/2018 das studentische Projekt zur Erstellung einer queeren Stadt- und Regionalgeschichte umgesetzt. In der Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“ findet im Wintersemester 2017/2018 das „Montageforum unter der Regenbogenflagge“ statt. Dabei handelt es sich um Veranstaltungen mit queeren Film-Montagearbeiten.
III.1.4. - Kinder- und Jugendhilfe
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.4. - Kinder- und Jugendhilfe
Die pädagogischen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Jugendhilfeeinrichtungen sind für das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt i.d.R. geschult, um adäquat auf mögliche Konflikte reagieren zu können. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) hat die Relevanz des Themenfeldes schon seit Längerem erkannt. In seinem Fortbildungsprogramm 2017 sind, wie in den Jahren zuvor auch, zahlreiche Veranstaltungen mit unterschiedlichsten sexualpädagogischen Inhalten enthalten.
Dabei unterscheiden sich die Anforderungen und konzeptionellen Grundlagen deutlich danach, in welchem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet wird. Zu beachten sind die Besonderheiten in Bezug auf die Kindertagesstätten aufgrund des Alters, der Hilfen zur Erziehung in Bezug auf das soziale Umfeld und den familiären Kontext sowie der Kinder- und Jugendarbeit mit ihren freiwilligen außerschulischen Bildungsangeboten. Des Weiteren liegt die Zuständigkeit für die Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und ihre Leistungen werden weitgehend von Trägern der freien Jugendhilfe und im Bereich der Kindertagesbetreuung auch von kreisangehörigen Gemeinden erbracht.
Damit das Thema LSBTTIQ* in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sichtbar gemacht werden kann, sollten dort u.a Informationsmaterialien externer Beratungsstellen mit LSBTTIQ*-Erfahrung ausgelegt werden, um über diese Informationen das Gespräch mit LSBTTIQ*-Jugendlichen oder deren Eltern suchen zu können. Des Weiteren sollten die Mitarbeiter*innen über Beratungsangebote und Fakten rund um das Thema LSBTTIQ* aufklären bzw. adäquate Beratungseinrichtungen empfehlen können. Grundlage ist die Kenntnis über Beratungsangebote, die qualifizierte und sensible Unterstützungsleistungen anbieten.
Ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Erkennbarkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Thematisierung im Landes-Kinder und Jugendausschuss (LKJA) und in den kommunalen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen. Beispielhaft sind hier die „Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Land Brandenburg“ zu nennen, die 2013 im damaligen Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurden. In den Empfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien ist vorgesehen, alle drei Jahre die Leitlinie zu diskutieren.
III.1.3. - Lehrerausbildung
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.3. - Lehrerausbildung
Die Lehramtskandidat*innen setzen sich im Fachseminar LER zu Themen der sexuellen Vielfalt auseinander und werden dazu angeregt, sich eigene Haltungen und Einstellungen zu erarbeiten. Auch im Hauptseminar werden im Rahmen der modularen Ausbildung entsprechende Angebote zu der Vielfalt der Themen unterbreitet, die u.a. die Bedeutsamkeit veränderter Familienbilder innerhalb der Gesellschaft und im Kontext Schule hervorheben. Das eigene Lehrerbild soll dadurch reflektiert und an die Ansprüche eines vorurteilsfreien und antidiskriminierenden Umgangs mit Betroffenen angepasst werden.
III.1.2. - Schule und berufsbildenden Schulen
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.2. - Schule und berufsbildenden Schulen
Ebenfalls wichtig, um Kinder und Jugendliche für die Vielfalt von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung zu sensibilisieren, ist der Schulbereich - unabhängig von der Schulstufe und der Schulform.
Das Brandenburgische Schulgesetz setzt die verfassungsrechtliche Vorgabe bezogen auf die sexuelle Identität für den Schulbereich um und sieht ferner die schulische Sexualerziehung als Ergänzung zur Sexualerziehung der Eltern vor. Die Schulen setzen diesen Anspruch mit ihren Schulprogrammen und schulinternen Curricula um. Dennoch sind noch längst nicht alle Vorurteile, insbesondere bei Jugendlichen abgebaut. Das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im schulischen Bereich ist von großer Bedeutung und soll auf positive Weise sichtbar gemacht werden. Ziel ist es dabei, die Akzeptanz von LSBTTIQ* innerhalb der Schulklasse und im täglichen Umfeld zu erhöhen.
Leider werden immer noch viel zu oft die Begriffe „schwul“ und „lesbisch“ oder auch „Schwuchtel“ als gewollte Herabwürdigung des Gegenübers unter den Jugendlichen verwendet. Dies kann zu einer Atmosphäre beitragen, in dem Jugendliche ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität eher nicht preisgeben. Wichtig ist in diesem Kontext auch, von wem die Diskriminierung ausgeht, ob von den Schüler*_*innen oder von Lehrkräften. Die Schule (inkl. Berufs- und Fachschule) ist einer der Orte - neben der eigenen Familie, der Öffentlichkeit und dem Freizeitbereich -, an dem sich die Befragten in den vergangenen fünf Jahren am häufigsten diskriminiert fühlten: 36 Prozent der OnlineBefragten haben innerhalb der vergangenen fünf Jahre negative Erfahrungen in der Schule gemacht. Besonders betroffen sind Trans*-Personen, von denen zwei Drittel angeben, in der Schule diskriminierende Erfahrungen gemacht zu haben/zu machen.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und um die Akzeptanz für LSBTTIQ* zu erhöhen, ist es erforderlich, die Lehrkräfte zu befähigen, sich des Themas in den unterschiedlichen Kontexten des Unterrichtsstoffs anzunehmen und dies wertfrei den Schüler*innen zu vermitteln. Dabei können und sollten externe Expert*innen mit LSBTTIQ*-Erfahrung hinzugezogen werden. Thematische Unterstützung bietet auch der Bildungsserver Berlin - Brandenburg.
Der wesentliche Schritt zur Umsetzung an den Schulen erfolgt mit dem neuen Rahmenlehrplan Berlin/Brandenburg für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, der zum Schuljahr 2017/18 umgesetzt wird. Der Rahmenlehrplan verpflichtet die Schulen, insgesamt 13 übergreifende Themen (unter anderem „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ und „Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung“) in ihren schulinternen Curricula und damit fächerverbindend, fachübergreifend oder in Projekten umzusetzen.
Die o.g. Themen finden sich in den unterschiedlichen Fächern und Lernbereichen sowie über mehrere Jahrgangsstufen hinweg wieder. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich altersgerecht und mit der nötigen Sensibilität. Lehrkräfte können dabei durch eine diskriminierungsfreie Grundhaltung eine Vorbildfunktion einnehmen. Um die Schulen bei diesen Aufgaben zu unterstützen, finden Fortbildungen im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg statt. Diese richten sich schwerpunktmäßig an die Berater*innen des Unterstützungssystems (BISS), die dann auf regionaler Ebene die Schulen beraten bzw. Fortbildungen anbieten. Darüber hinaus gibt es thematische Fachtagungen und Materialien. Diese sind auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg eingestellt.
Um zu vermeiden, dass LSBTTIQ*-Schüler*innen diskriminiert oder gemobbt werden, ist es wichtig, frühzeitig Aufklärungsarbeit auf den unterschiedlichen Bildungsebenen zu unterstützen und umzusetzen. Beispielhaft zu nennen ist hier die Anti-Mobbing-Handreichung „Mobbing aufgrund der sexuellen Identität“ für den Grundschul- und Sekundarbereich, die auf dem Bildungsserver BerlinBrandenburg zum Themenfeld geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu finden ist. Die Handreichung für den Grundschulbereich differenziert zwischen Informationen für Schüler*innen und Lehrkräfte. Die Informationsblätter für den Bereich der Sekundarstufe I unterscheiden differenzierter zwischen Schüler*innen, Schulpersonal, Lehrkräften und Schulleitung. Für das Thema und die mögliche Umsetzung im schulischen Bereich gibt es zudem die Handreichung „Schule unterm Regenbogen: HeteroHomoBiTrans-Lebensweisen im Unterricht an den Schulen im Land Brandenburg“.
Diese Handreichung beruht auf einer langjährigen Praxiserprobung von Konzepten, die ständig weiterentwickelt und durch das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam gemeinsam mit dem Verein AndersARTiG e.V. evaluiert und im Jahr 2008 veröffentlicht wurde. Sie bietet Unterrichtvorschläge, methodisch-didaktische Hinweise sowie geeignete Kontakte und Adressen an.
Es existieren somit schon seit einiger Zeit etliche Materialien, Informationen, Beratungsangebote und Medientipps für den Unterricht, die online zu finden sind, und die die Lehrkräfte bei der Integration von queeren Themen in den Schulunterricht unterstützen. Ebenfalls geeignet ist die Vermittlung von queeren Themen durch vergleichbare Bildungs- und Aufklärungsangebote von externen Stellen (z.B. durch die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange).
Ein gutes Beispiel ist das Bildungs- und Aufklärungsprojekt „Schule unterm Regenbogen“, zu dem bereits im April 2015 ein Kooperationsvertrag zwischen der Voltaireschule Potsdam und dem Landesverband AndersARTiG e.V. geschlossen wurde. Ziel der Kooperation ist es, den Schüler*innen und Lehrer*innen das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt näher zu bringen und somit zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Miteinander im Schulalltag beizutragen. Dies erfolgt durch regelmäßige Aufklärungs- und Antidiskriminierungsworkshops in der 8. Jahrgangsstufe und einer kontinuierlichen fachlichen Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule.
Das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Schulalltag zu integrieren, ist ein längerer Prozess. Damit es gelingt, eine gegenüber LSBTTIQ*-Lebensweisen vorurteilsfreie Schule zu gestalten, ist es wesentlich, die Elternarbeit in der schulischen Bildung einzubeziehen. Auf Elternabenden kann den Eltern das Schwerpunkthema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit Unterstützung externer Fachkräfte näher gebracht werden. Ziel ist es, die Elternschaft für das Thema ebenso zu sensibilisieren wie die Schüler*innen und im Idealfall zu Partner*innen bei der Aufklärungsarbeit zu machen.
III.1.1. - Kindertagesstätten
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.1. - Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätte ist einer der ersten Orte, um Kinder für die unterschiedlichsten Lebensweisen und Familienkonstellationen zu sensibilisieren und schon im Kindesalter der Entwicklung von vorurteilsbehafteten Haltungen entgegenzuwirken. Sie hat einen alters- und entwicklungsadäquaten Bildungsauftrag, der die Vermittlung von Grundwissen über den eigenen Körper umfasst (siehe § 3 Absatz 1 Satz 1 KitaG). Ferner soll über die verbindlichen Grundsätze elementarer Bildung im Bildungsbereich „Soziales Leben“ der Umgang mit Vielfalt durch das Erkennen von Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen sich selbst und anderen Kindern erlernt werden. Eine wertschätzende und vorurteilsfreie Pädagogik, die die Vielfalt der unterschiedlichsten Lebenssituationen oder Geschlechtsvarianten berücksichtigt, unterstützt die Entwicklung der Kinder hin zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit und trägt zu einer offenen Gesellschaft bei. Damit dies gelingt, sind die pädagogischen Fachkräfte sowie die Mitarbeiter*_*innen in der Kindertagesstätte wichtige Multiplikator*innen. Sie sollten durch Fortbildungsangebote und altersgerechte pädagogische Materialien bei ihrer Bildungsarbeit unterstützt werden, um die Unsicherheit bei diesem Thema zu verlieren und das jeweilige Elternhaus einbeziehen zu können.
II.2.3.5. - Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplan
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
II.2.3.5. - Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplan
Zur Förderung der Beteiligung im Flächenland Brandenburg wurde für den Gesamtprozess sowie für die regionalen Dialogveranstaltungen jeweils ein Postkartenflyer entwickelt. Weitere Wege, um die Informationen über den Erarbeitungsprozess des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“ zu streuen, waren regelmäßige Pressemitteilungen des MASGF zu Meilensteinen des Prozesses, die Nutzung von Social Media-Seiten sowie „Mund zu Mund - Werbung“. Das entspricht dem hier angemessenen Studiendesign und ist auch bei vergleichbaren wissenschaftlichen Studien unvermeidlich.
II.2.3.4. - Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und Zentrale Veranstaltung in Potsdam
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
II.2.3.4. - Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und Zentrale Veranstaltung in Potsdam
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Beteiligungsprozesses waren drei regionale Dialogveranstaltungen in Potsdam, Cottbus und Prenzlau im Juni/Juli 2017 sowie die zentrale Veranstaltung in Potsdam Anfang September 2017. Ziel der öffentlichen Veranstaltungen sollte es sein, bereits im Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans ein möglichst umfassendes Meinungsbild der verschiedensten Vorstellungen und Erfahrungen entstehen zu lassen. Des Weiteren bestand die Absicht, mit den Dialogveranstaltungen die Interessen von LSBTTIQ* und das Vorhaben der Erarbeitung eines Aktionsplans in die Fläche zu tragen und bekannt zu machen.
II.2.3.3. - Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
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II. - Entstehungsprozess des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
II.2."Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*-Gleichstellung?"
II.2.3. - Beteiligungsinstrumente
II.2.3.3. - Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
Um die Lebenssituation der LSBTTIQ* im Land Brandenburg mit konkreten und verlässlichen Zahlen erfassen zu können, fand eine Online-Befragung des LSBTTIQ*-Personenkreises als Bestandteil des Erarbeitungsprozesses für den Aktionsplan statt. Die Basis bildete ein anonymer, standardisierter Fragebogen, der offene und geschlossene wie auch Hybridfragen (Kombination aus offener und geschlossener Frage) enthielt. Die Beantwortung aller Fragen benötigte etwa dreißig Minuten Zeit.
Über die Internetseite www.queeres-brandenburg.info wurde die Möglichkeit geschaffen, sich in der Zeit vom 26. April bis 18. Juni 2017 zu beteiligen. Es konnten Antworten von 314 in Brandenburg lebenden LSBTTIQ bei der Auswertung berücksichtigt werden. Darunter sind etwa ein Drittel Lesben, ein weiteres Drittel Schwule, etwa ein Achtel Bisexuelle und ebenso viele Trans*. Durch die Befragung sollte die Wissenslücke bezüglich der konkreten Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg verkleinert werden, auch wenn die Befragung unter strengen wissenschaftlichen Gesichtspunkten keinen repräsentativen Charakter besitzt.
Der Online-Fragebogen wurde auf Basis ähnlicher Onlinebefragungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erarbeitet und an die Bedingungen im Land Brandenburg angepasst. Die Online-Befragung ist ein weiterer Baustein im partizipativen Prozess, um es LSBTTIQ* zu ermöglichen, persönliche Erfahrungen und Bedarfe mitzuteilen. Die Studie wird Anfang 2018 in einer zentralen Veranstaltung vorgestellt.


