Landesaktionsplan
Queeres Brandenburg - Landesaktionsplan
I. Einleitung
1. Allgemeine und rechtliche Situation von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
2. Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*
II. Entstehungsprozess des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
1. Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg
1.1 Beschluss des Landtages Brandenburg vom 09.06.2016 (Drucksache 6/4295 (ND)-B)
1.2 Externe Unterstützungsleistung
2. „Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*- Gleichstellung?“
2.1 Handlungsfelder des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
2.2 Entwicklungsprozess des Aktionsplan - „Akzeptanz durch Beteiligung“
2.3 Beteiligungsinstrumente
2.3.1 Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
2.3.2 Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessensvertretungen
2.3.3 Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
2.3.4 Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und zentrale Veranstaltung in Potsdam
2.3.5 Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans
3. Abstimmungsphase
4. Gendersensible Schreibweise im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
III. Handlungsfelder des „Aktionsplan Queeres Brandenburg“
0. Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema
1. Handlungsfeld – Bildung und Aufklärung
1.1 Kindertagesstätten
1.2 Schule und berufsbildenden Schulen
1.3 Lehrerausbildung
1.4 Kinder- und Jugendhilfe
1.5 Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung
2. Handlungsfeld – Teilhabe
2.1 Kultur
2.2. Gedenkkultur
2.3. Sport
2.4. Gesellschaft und Religion
3. Handlungsfeld – Selbstbestimmung und Selbsthilfe
3.1 Selbsthilfestrukturen
3.2 Ehrenamt
3.2.1 Freiwilligen Pass
3.2.2 Ehrenamtskarte
3.2.3 Ehrenamtsempfang
3.2.4 Ehrenamtsversicherung
4. Handlungsfeld – Familie, Kinder, Jugend, Lebenspartnerschaft
4.1 Lebenspartnerschaften
4.2 Familie
4 4.3 Kinder/Jugend
5. Handlungsfeld – Lebenslagen
5.1 Senior*_*innen im LSBTTIQ*- Bereich
5.2 LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf
5.3 LSBTTIQ*- Geflüchtete
6. Handlungsfeld – Gewaltprävention und Antidiskriminierung
6.1 Gewaltprävention
6.2. Antidiskriminierung
7. Handlungsfeld – Gesundheit
7.1 Allgemeine Gesundheitsversorgung
7.2 Transgeschlechtlichkeit
7.3 Intergeschlechtlichkeit
8. Handlungsfeld – Arbeitswelt
8.1 Zugang zum Arbeitsmarkt
8.2 Öffentlicher Dienst
8.3 Privatwirtschaft
III.5.1. - Senior*_*Innen im LSBTTIQ* - Bereich
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.5. - Handlungsfeld - Lebenslagen
III.5.2. - Senior*_*Innen im LSBTTIQ* - Bereich
Da es in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Menschen im Rentenalter geben wird, steigt auch die Zahl von LSBTTIQ* in dieser Altersgruppe in Brandenburg. Wie insgesamt die ältere Generation, ist auch die Gruppe der LSBTTIQ* durch eine Vielfalt an sozioökonomischen Unterschieden gekennzeichnet. Auch sie weist eine große Bandbreite in Bezug auf Gesundheit, Interessen, materielle Ressourcen und Bildung auf. Insbesondere bei Versorgung und Pflege von älteren LSBTTIQ* mit oftmals fehlendem Familienhintergrund ergeben sich besondere Herausforderungen.
LSBTTIQ*-Senior*_*innen sollen ihren Platz in der offenen Seniorenarbeit finden. Viele LSBTTIQ* haben jedoch durch die jahrzehntelange – auch staatliche – Ächtung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung ihre Bedürfnisse nie artikuliert. Oft leben ältere LSBTTIQ* ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht offen aus, möglicherweise aus Angst vor Zurückweisung oder dem Wiederaufkommen früherer Ausgrenzungserfahrungen. Durch die erlebte Ausgrenzung leben ältere Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen dann häufig in sozialer Isolation oder mit Einschränkungen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung bekennen sich zu der Vielfalt des Alters und betonen die spezifischen Lebenssituationen und sozialen Rollen.
Es ist auch Aufgabe der Seniorenpolitik, sich zu einer offenen und toleranten Gesellschaft zu bekennen und die Vorbehalte gegenüber anderen Lebensentwürfen besonders der älteren Generation zu verringern oder sogar ganz abzubauen. Um die Bedarfe und Bedürfnisse von älteren LSBTTIQ* in der Seniorenarbeit bzw. Seniorenpolitik wiederzufinden, sollten sie personell in den Interessensvertretungen für Senior*_*innen vertreten sein. Nur mit Beteiligung an den Entscheidungsprozessen in der Seniorenpolitik können die zielgruppenspezifischen Belange erkannt, legitim vertreten und letztlich berücksichtigt werden.
Mit zunehmendem Alter wächst auch für LSBTTIQ*-Senior*_*innen das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung hat die Landesregierung 2015 eine Pflegeoffensive auf den Weg gebracht. Es geht dabei strategisch um Pflegeprävention. Schwerpunkte der Pflegeoffensive bilden Aktivitäten zur verbesserten Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger, der Ausbau intelligenter sozialräumlicher Pflegestrukturen sowie die Fachkräftesicherung in der Pflege. Es ist somit erforderlich, dass Mitarbeitende in Altenpflegeeinrichtungen kompetent mit den Bedürfnissen älterer LSBTTIQ* umgehen können, um auch bei Diskriminierungen durch andere Bewohner*_*innen hilfreich und deeskalierend einzuwirken. Pflegepersonal ist dahingehend zu sensibilisieren, dass besondere Lebensentwürfe und Biografien erkannt und vertrauensvoll geteilt werden können.
Pflegebedürftige Personen sollen unabhängig davon, ob sie ambulante oder stationäre Pflegeleistungen erhalten, auf Hilfe und Unterstützung vertrauen können, die ihre Würde und Persönlichkeitsrechte wahren und eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dazu gehört auch, die Leistungen unter Wahrung der kulturellen, geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung der Leistungsempfangenden zu erbringen. Dabei geht es zunächst darum, die Belange von LBSTTIQ* in den bestehenden Fachgremien (wie zum Beispiel im Landespflegeausschuss) sichtbar zu machen.
Die spezifische Reflektion der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Pflegebedürftigkeit wird immer dann besonders erforderlich, wenn Menschen auf die Auswahl ihrer Pflegepersonen und der einzelnen Pflegeleistungen nur eingeschränkt Einfluss nehmen können. Insbesondere in vollstationären Pflegeeinrichtungen vertrauen Menschen einen erheblichen Teil dieser Entscheidungen den dort tätigen professionellen Kräften an. Die Gestaltung des Lebensalltags wird damit maßgeblich von der Pflegeeinrichtung beeinflusst. Der Staat hat in diesen Fällen eine Aufsichtsfunktion, die auf die Wahrung der Würde und der Rechte der Bewohner*_*innen ausgerichtet ist. In diesem Rahmen können Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt werden, wie sie ihre Pflegekräfte zum Thema LSBTTIQ* sensibilisieren und ggf. auch qualifizieren. Das setzt voraus, dass auch den Mitarbeiter*_*innen der Aufsicht entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Das Thema soll deshalb im Fortbildungsplan der in der Aufsicht tätigen Mitarbeiter*_*innen Eingang finden.
III.4.3. - Kinder/Jugend
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.3. - Kinder und Jugend
Nach heutigem Wissensstand machen manche Kinder beim Heranwachsen oft bereits vor der Pubertät die Erfahrung, dass sie den Erwartungen an ein „typisches“ Mädchen- bzw. „typisches“ Jungenverhalten nicht entsprechen. LSBTTIQ*-Kinder nehmen wahr, dass ihr Verhalten als „abweichend“ von der Norm aufgefasst wird.
Aus der oft wenig verständnisvollen Reaktion aus dem Umfeld des Kindes entstehen innere und/oder äußere Konflikte, die sich auch belastend für seine weitere Entwicklung auswirken können. Diese gemachten Erfahrungen prägen die Kinder langfristig. Im Jugendalter wird dies sogar noch verstärkt, wenn Selbstwertkonflikte und die Phasen des inneren und äußeren Coming-outs hinzutreten. Dies kann Ängste und Einsamkeitsgefühle entstehen lassen, mit der Folge, dass die Suizidgefahr bei lesbischen, schwulen oder Trans*-Jugendlichen um ein Vielfaches höher liegt als bei heterosexuellen Jugendlichen.
Eine zentrale Herausforderung für LSBTTIQ*-Jugendliche stellt ihr Coming-out dar, ob in der Familie oder bezogen auf die Reaktion ihres Freundeskreises. Dies ist teilweise ein langandauernder Prozess für die Jugendlichen. Ein Rückzug aus dem gewohnten Umfeld ist bei queeren Jugendlichen nicht selten. In dieser Zeit sind Rückhalt und Zuspruch aus dem familiären und sonstigen Umfeld aber besonders wichtig. Aus der Online-Befragung geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Befragten bei ihrem Coming-out jünger als 20 Jahre alt sind. Nur bei wenig mehr als zehn Prozent der Befragten findet das Coming-out in den 30ern oder später statt.
Bei Inter*-Jugendlichen setzt die Auseinandersetzung mit dem „Anderssein“ in der Familie und bei sich selbst viel früher ein. Daher müssen Unterstützungsangebote bei ihnen frühzeitiger greifen als bei anderen Personengruppen aus dem LSBTTIQ*-Bereich. Hier sind bereits die betreffenden Eltern anzusprechen, da Fragen zur Intersexualität des Kindes in der Regel bereits nach der Geburt auftreten.
Auch Kinder aus Regenbogenfamilien sollten hier nicht vergessen werden, denn sie stehen – trotz eines positiven gesellschaftlichen Wandels –vor spezifischen Herausforderungen aufgrund ihrer Familienkonstellation. Sie sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich bei Sorgen oder Ängsten an eine vertrauenswürdige Person, ohne Angst vor Zurückweisung oder Abwertung, wenden zu können.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass alle Heranwachsenden, die Möglichkeit erhalten, zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.
III.4.2. - Familie
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.2. - Familie
Die Wahlfreiheit, in welcher Familienform die Menschen heute leben wollen, ist für die meisten ein großer Gewinn im Hinblick auf ihre persönliche Zufriedenheit. So vielfältig Menschen in ihren Familien heute leben, so unterschiedlich sind ihre Wünsche an die Familienpolitik. Ein Dreh- und Angelpunkt für eine gelingende Familienpolitik sind Orte, die Familien als Anlaufstelle nutzen, wo sie sich einbringen, Anregungen und, wenn nötig, auch Beratung und Unterstützung erhalten können.“ Denn unabhängig von der Familienform ist die Familie für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich.
Die „Institution Familie“ hat sich bereits mehrfach dem Wandel in der Gesellschaft angepasst. Der Begriff Familie steht nicht mehr für das klassische „Vater, Mutter, Kind“, sondern für unterschiedlichste Formen des Zusammenlebens.
Hierzu gehören selbstverständlich auch Regenbogenfamilien. Aus diesem Grund geht die Landesregierung von einem weit gefassten Familienbegriff aus, der jede generationenübergreifende und auf Dauer angelegte Verantwortungsgemeinschaft umfasst.
Nach einer in Auftrag gegebenen Studie des Bundesministeriums der Justiz zur „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ unterscheidet sich die Entwicklung der dort aufwachsenden Kinder und Jugendlichen in der Selbstbeurteilung kaum von Kindern und Jugendlichen aus Kern-, Stiefvater- und Mutterfamilien. Die Autor*_*innen der Studie sehen bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sogar ein höheres Selbstwertgefühl. Eine positive Entwicklung von Kindern und des Kindeswohls setzt eine gute Qualität der Eltern-KindBeziehung voraus, die sexuelle Orientierung der jeweiligen Elternteile spielt dabei keine Rolle.
Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 07.07.2017 zugestimmt; vgl. Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms “Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“. Regenbogenfamilien werden in den familienunterstützenden Maßnahmen bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Wichtig ist als erster Schritt, Regenbogenfamilien sichtbar zu machen und somit ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu unterstützen. Ein Anfang ist die Ausweitung des Angebots des in Berlin existierenden Regenbogenfamilienzentrums auf Brandenburger Familien. Die Beratung des Zentrums findet seit Frühjahr 2017 in den Räumlichkeiten der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange in Potsdam statt; die Beratungsangebote sollen überregional ausgebaut werden. Weitere Schritte wie die mögliche Ergänzung der Elternbriefe um den Aspekt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist zu prüfen.
Im Zuge der vielfältigen Formen von Familienkonstellationen und daraus resultierender gruppenspezifischer Problemlagen sieht die Landesregierung es als notwendig an, die Familienberatungsstellen im Land Brandenburg in den kommenden Jahren für eine qualifizierte und unterstützende Beratung von Regenbogenfamilien zu befähigen und zu sensibilisieren. Dabei müssen die Unterstützungsangebote oder Hilfen zur Erziehung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII individuell, bedarfsorientiert und partizipativ ausgerichtet sein. Dies betrifft spezifische Bedürfnisse von Familien mit Kindern, die z. B. nicht dem binären Geschlechtermodell entsprechen oder spezielle Fragen zum Coming-out eines Kindes oder des späten Coming-outs eines Elternteils.
Die betreffenden Eltern sind allzu oft nicht auf das Coming-out ihres Kindes vorbereitet und sie haben natürlich auch Sorgen und Ängste. Um den ratsuchenden Eltern adäquat helfen zu können, ist die Kenntnis von bestehenden gruppenspezifischen Beratungsstellen wichtig, die sich teilweise auf die jeweilige queere Zielgruppe spezialisiert haben.
Für LSBTTIQ* gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, ein Kind als Pflegekind aufzunehmen. Die Pflegekinderhilfe hat zum Ziel, Pflegekindern ein sicheres und geborgenes Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu ermöglichen. Wichtig ist dabei, für die schutzbedürftigen Kinder eine passende Familie bzw. Bezugsperson zu finden. Das Thema LSBTTIQ* als Pflegefamilie muss stärker sichtbar werden und bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der Pflegekinderdienste und der Amtsvormundschaft berücksichtigt werden.
III.4.1. - Lebenspartnerschaften
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.1. - Lebenspartnerschaften
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) von 2001 erfolgte eine teilweise rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehepaaren. Dadurch wurde den gleichgeschlechtlichen Partnern*innen die Möglichkeit eröffnet, als eingetragene Lebenspartnerschaft auch offiziell als Verantwortungsgemeinschaft füreinander anerkannt zu werden. Anfangs noch weiterexistierende Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft wurden nach und nach vom Bundesverfassungsgericht für unwirksam erklärt, wobei ein vollumfängliches Adoptionsrecht für Lebenspartner*innen bis vor kurzem nicht bestand. Das Land Brandenburg hat von Beginn an mit dem Landesausführungsgesetz zum LPartG ab August 2001 die Möglichkeit der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geschaffen. Im Jahr 2012 erfolgte eine zusätzliche Erweiterung der unterschiedlichsten Landesgesetze um den Begriff der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“.
Der Bundestag hat Ende Juni 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (sog. „Ehe für alle“) verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern dürfen die Ehe schließen. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Hierfür hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit wiederholt eingesetzt. Damit ist die Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit heterosexuellen Ehepaaren weitestgehend erreicht. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die noch notwendigen Rechtsänderungen für die Ehe für alle so schnell wie möglich erfolgen.
III.3.2.4. - Ehrenamtsversicherung
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III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.3. - Ehrenamtsversicherung
In Brandenburg ist etwa ein Drittel der Bürger*_*innen ehrenamtlich aktiv. Damit diese Menschen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz erweitert. Versichert sind hierüber all jene Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in Brandenburg ausüben oder deren freiwillige Tätigkeiten von Brandenburg ausgehen (z.B. bei Exkursionen, Veranstaltungen etc.) und für die bisher kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz bestand.
III.3.2.3. - Ehrenamtsempfang
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III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.3. - Ehrenamtsempfang
Am ersten Sonnabend im Dezember jeden Jahres aus Anlass des Internationalen Tages des Ehrenamts laden die Präsidentin des Landtages und der Ministerpräsident rund 100 engagierte Ehrenamtliche aus Brandenburg zum „Ehrenamtsempfang“ ein, um ihnen zu danken. Die Ehramtlichen werden für die Leistungen in den Vereinen, der Freiwilligen Feuerwehr, in Beiräten, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen gewürdigt.
III.3.2.2. - Ehrenamtskarte
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III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.2. - Ehrenamtskarte
Seit 2017 bieten Berlin und Brandenburg für Brandenburger und Berliner Freiwillige eine gemeinsame Ehrenamtskarte an. Sie ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Zahlreiche Partner*_*innen der Ehrenamtskarten wie Museen, Einzelhändler*_*innen, Gastronomiebetriebe, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen sowie Dienstleistungsunternehmen gewähren den Karteninhabern*_*innen Vergünstigungen und Rabatte.
III.3.2.1. - Freiwilligen Pass
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III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.1. - Ehrenamt
III.3.2.1. - FreiwilligenPass
Das ehrenamtliche Engagement kann mit dem FreiwilligenPass bescheinigt werden. Er gibt Auskunft über Erfahrungen in bestimmten Tätigkeiten: Die Bescheinigung kann für den Berufseinstieg, das berufliche Fortkommen oder den Wiedereinstieg in das Berufsleben nützlich sein.
Der Brandenburger FreiwilligenPass besteht aus zwei Komponenten:
• einer Bescheinigung über das freiwillige bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement sowie
• einer Dokumentation der Teilnahme an besonderen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
III.3.2. - Ehrenamt
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
Ein Stützpfeiler der Selbsthilfestrukturen und das Rückgrat des Gemeinwesens ist das Ehrenamt. Aus diesem Grund ist das Ehrenamt wertzuschätzen und zu würdigen. Dafür stehen im Land Brandenburg zahlreiche Instrumente zur Verfügung, welche auch von den ehrenamtlich Tätigen im LSBTTIQ*- Bereich genutzt werden sollten. Wichtig dabei sind auch die Schulung von ehrenamtlich Tätigen und die Fortbildung zum Thema.
Ein Instrument zur Würdigung des Ehrenamts und Vernetzung von Ehrenamtsstrukturen ist beispielsweise die seit 2005 bestehende Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement. Diese ist in der Staatskanzlei angesiedelt und dient allen Bürger*_*innen als Informationsquelle. Das Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement und Anerkennungskultur im Land Brandenburg wurde im Jahr 2013 gegründet. Es bündelt und optimiert die vorhandenen Ressourcen und Maßnahmen aus allen Teilen der Zivilgesellschaftlich und Politik. Auch Angelegenheiten von LSBTTIQ* sollen hier zukünftig stärker Berücksichtigung finden. Denn alle bürgerschaftlich Engagierten verdienen Dank und Anerkennung. Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements stehen im Land Brandenburg folgende Maßnahmen zur Verfügung.
III.3.1. - Selbsthilfestrukturen
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.1. - Selbsthilfestrukturen
Um Selbstbestimmung und Selbsthilfe von LSBTTIQ* im Land Brandenburg zu unterstützen, ist es erforderlich, Beratungs- und Unterstützungsleistungen flächendeckend zu gewährleisten. Dies bedingt unter den Gegebenheiten eines Flächenlandes wie Brandenburg die Nutzung von bereits bestehenden Strukturen aus anderen Politikfeldern (z.B. die Familienverbände), die für die Belange von LSBTTIQ* „fit“ gemacht werden müssen. Eine wesentliche Grundlage hierfür sind organisierte Interessenvertretungen der LSBTTIQ*-Community, um Bedarfslagen zu artikulieren, die notwendigen Kompetenzen aufzubauen und als Multiplikator*_*innen weiterzugeben.
Damit das Wissen um die Bedarfe der Community gebündelt wird, wurde im Land Brandenburg bereits Mitte der 1990er-Jahre die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans* Belange (LKS) des Landes Brandenburg gegründet. Seitdem wird sie durch das Land unterstützt – ähnlich wie auch andere Koordinierungsstellen und Interessenvertretungen (z.B. Familien- und Frauenverbände). Träger der Landeskoordinierungsstelle ist derzeit der Landesverband AndersARTiG e.V. Die LKS bündelt die in Beratung und Vernetzung auflaufenden Wünsche, Probleme und Bedarfe aus LSBTTIQ*-Gruppen und Vereinen sowie aus Einzelberatungen. Daneben berät die LKS die Landesregierung bei Fragestellungen im Kontext sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Durch die jährliche Beratungsstatistik ergeben sich wichtige Impulse und Orientierungspunkte für das Handeln der Landesregierung. Die LKS nimmt somit zwischen der LSBTTIQ*-Community und der Gesamtgesellschaft eine Brückenfunktion ein. Sie ist zugleich Schnittstelle zwischen Vereinen, Gruppen und Aktivist*innen aus der LSBTTIQ*-Bewegung und den zuständigen staatlichen Stellen.
Neben der LKS treten weitere Vereine wie Katte - Kommunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg e.V. für die Belange von LSBTTIQ* ein. Dabei geht es vielfach um die Beratung und Unterstützung von queeren Brandenburger*_*innen zu den unterschiedlichsten Themen wie Coming-out, Partnerschaft und auch vermehrt um den Kinderwunsch in einer queeren Beziehung. Der Verein Trans-Kinder-Netz e.V. (TRAKINE e.V.) setzt sich für die Belange von trans*-Kindern und trans*-Jugendlichen ein. Der Verein bietet Raum für den Austausch von Eltern für Eltern.
In der parallel zur Erstellung des Aktionsplans durchgeführten Online-Umfrage äußerten sich die Befragten auch zu den Angeboten aus der LSBTTIQ*-Community. Zwischen 90 und 100 Prozent halten Beratung zu Coming-out, in Fällen von Benachteiligung, Ablehnung und Ausgrenzung, Rechtsberatung und politische Interessenvertretung für (sehr und eher) wichtige Angebote, die es zu erhalten gilt.
Die LKS bietet ebenfalls die Möglichkeit von Aufklärungsarbeit und Qualifikation zu LSBTTIQ*- Lebensweisen für Jugendliche, Fachkräfte, Verwaltung und Wirtschaft an. Um die Community in den unterschiedlichen Landesteilen Brandenburgs zusammenzubringen bzw. eine neue Gruppe zu gründen, werden seitens der LKS Hilfestellungen für die Ehrenamtlichen vor Ort zu Fragen wie Förderung, Ehrenamtsbetreuung, Planung künftiger Projekte oder Organisationsberatung gegeben. Denn es ist wichtig, untereinander im Austausch zu sein und ein Sprachrohr in den politischen Raum und in die Verwaltungen zu haben.
Ehrenamtliche Akteur*_*innen haben in den unterschiedlichen Regionen Brandenburgs Gruppen, Stammtische, Freizeitaktivitäten oder Veranstaltungen gebildet bzw. initiiert. Sie engagieren sich im Großen und Kleinen in ihrer Region oder ihrer Gemeinde für die Belange von LSBTTIQ*. In der nachfolgenden Grafik wird ein Überblick darüber dargestellt.
Um die Selbsthilfestrukturen der LSBTTIQ*-Community zu unterstützen, welche größtenteils von der Arbeit durch Ehrenamtliche getragen werden, ist es sinnvoll, diese in die vorhandenen Regelstrukturen der unterschiedlichen Beratungsangebote zu integrieren. Dabei ist es wichtig herauszustellen, dass es nicht um den Ersatz spezifischer Angebote geht, sondern um deren Ergänzung.
Der erste Schritt zur Vernetzung der Strukturen ist die Kenntnis der Ansprechpersonen in den Beratungsstellen. So fördert das Land Brandenburg seit dem Sommer 2017 ein Regenbogenfamilienzentrum. Viele LSBTTIQ* möchten eine Familie gründen und mit dieser diskriminierungsfrei leben. Auch im Zuge der bundesweiten Einführung der Ehe für alle wird es einen wachsenden Beratungsbedarf von LSBTTIQ* mit Kinderwunsch geben.
Die spezifischen Fragen in diesem Zusammenhang sollen durch das spezielle Beratungsangebot beantwortet werden. Mittel- bis langfristig ist es aber das Ziel der Landesregierung, dass sich Regenbogenfamilien ebenso wie alle anderen Familien an die bisher bestehenden Beratungsstrukturen wenden können wie z.B. an Familienzentren oder Mehrgenerationenhäuser, um eine fundierte Unterstützung zu erhalten. Dafür muss das dort tätige Personal im Hinblick auf alle Bedarfe von Regenbogenfamilien fachlich geschult werden.
Ein wichtiger Punkt für die Arbeit von Selbsthilfestrukturen ist ihre finanzielle Ausstattung. Dabei ist eine gewisse Unabhängigkeit von rein staatlichen Mitteln anzustreben. Die Selbsthilfestrukturen sollen befähigt werden, Mittel aus der Zivilgesellschaft oder von Unternehmen eigenständig akquirieren zu können. Hierfür sind Fortbildungsmaßnahmen der Verantwortlichen notwendig. Bei der Vermittlung von Fortbildungsangeboten ist die Landesregierung gerne behilflich.
Auch ist eine Vernetzung und Kooperation mit der überregionalen LSBTTIQ*-Community in Deutschland erstrebenswert, um bereits vorhandene Fachkompetenz nutzen und voneinander profitieren zu können.
III.2.4. - Gesellschaft und Religion
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
II.2.4. - Gesellschaft und Religion
LSBTTIQ* sollen in der öffentlichen Wahrnehmung als selbstverständlicher und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sichtbar werden. Das kann durch die Auswahl von Bildern in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung oder durch die Aufnahme in Redebeiträgen durch Mitglieder der Landesregierungerfolgen. LSBTTIQ* sollen sich von der Politik selbstverständlich angesprochen und in den Blick genommen fühlen. Die Landesregierung will dazu beitragen, dass sich Gremien und Institutionen für LSBTTIQ*-Belange öffnen und für deren Themen sensibilisiert sind. Sie unterstützt alle Initiativen in den Religions- undGlaubensgemeinschaften, mit denen diese sich gegen Diskriminierung, Verachtung und Ausgrenzung von LSBTTIQ* wenden und für ein von gegenseitiger Achtung erfülltes Miteinander von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung werben. Wie wichtig für Trans* und Inter* ein religiöses Lebensein kann, zeigt die aktuell erschienene Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Reformation für Alle*, Transidentität/ Transsexualität und Kirche“. Darüber hinaus gaben etwa 20 Prozent der Online-Befragten an, in den vergangenen fünf Jahren während der Religionsausübung diskriminiert worden zu sein. Bei Trans* lag dieser Wert noch um 15 Prozent höher.


